Sachverständigenrat für Umweltfragen

Pressemitteilung zur Stellungnahme des Umweltrates zur Anhörung der Monopolkommission zum Thema: "Wettbewerb in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft" am 18. Februar 2002

Datum 20.02.2002

In einer heute überreichten Stellungnahme plädiert der Umweltrat für eine differenzierte Beurteilung der Potentiale einer wettbewerblichen Ausgestaltung im Bereich der Abfallwirtschaft.

Mehr Wettbewerb fordert der Umweltrat bei der Verpackungsverordnung. Durch wettbewerbliche Strukturen bei der Entsorgung und Verwertung von Verpackungsabfällen lassen sich noch erhebliche Kostensenkungspotentiale aufdecken und technische oder organisatorische Innovationen anstoßen.

Bei der Sammlung und dem Transport von Hausmüll ist zwar ein sinnvoller "Wettbewerb im Markt" nicht organisierbar, es lässt sich aber durch regelmäßig wiederholte Ausschreibungsverfahren ein kostensenkender "Wettbewerb um den Markt" schaffen.

Der Umweltrat warnt jedoch vor einer Liberalisierung bei der Behandlung und Ablagerung von Abfällen. Hier ist Planungssicherheit für die langlebigen und irreversiblen Investitionen in die jeweiligen Anlagen und Infrastrukturen notwendig. Ein effektiv kostensenkender "Wettbewerb um den Markt" wird daher an den notwendigen langen Vertragsfristen scheitern. Bei einer vollständigen Liberalisierung ist ein erheblicher Mülltourismus zu befürchten, wobei die Abfallströme in die billigsten und ökologisch anspruchslosesten Anlagen gehen werden. Die Kontrolle der Abfallströme wird schwieriger. Nach einer Übergangszeit drohen regionale Monopole, die nur mit erheblichem bürokratischen Aufwand kontrolliert werden können.

Auch die Entsorgung hausmüllähnlich gemischter Gewerbeabfälle ist kein geeignetes Objekt für einen Entsorgungswettbewerb. Auf diesem Sektor ist bereits heute eine problematische Abwanderung von Abfällen aus kommunalen Entsorgungsanlagen billige (Schein-)Verwertungen zu beobachten. Dieser Fehlentwicklung soll die geplante Gewerbeabfallverordnung entgegenwirken. In der vom Kabinett beschlossenen Fassung droht die Verordnung allerdings nach Auffassung des Umweltrates ihr erklärtes Ziel zu verfehlen. Es wird hoher Aufwand - besonders für die Betreiber von Vorbehandlungs- anlagen - erzeugt, ohne dass ein entsprechender Nutzen erwartbar wäre. Richtig ist der Ansatz, von Gewerbebetrieben ebenso wie von den privaten Haushalten das Vorhalten einer Abfalltonne für die (hausmüllähnlichen) Mischabfälle zu verlangen. Ebenso wie bei den privaten Haushalten müssen die Kommunen dabei aber die Möglichkeit haben, das vorzuhaltende Volumen nach Kriterien festzulegen, die sich am voraussichtlichen Abfallaufkommen orientieren. Ein solcher Anschluss- und Benutzungszwang ist in Bezug auf hausmüllähnliche Gewerbeabfälle ebenso wenig wettbewerbswidrig wie in Bezug auf Hausmüll.

Die Stellungnahme kann im Volltext aus dem Internet bezogen werden:
http://www.umweltrat.de
Weitere Auskünfte erteilt: Dr. Christian Hey, Generalsekretär, Tel.: 030/263696- 0

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