Sachverständigenrat für Umweltfragen

Umweltrat neu berufen

Datum 08.06.2000

Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 07. Juni 2000 den Rat von Sachverständigen für Umweltfragen neu berufen.

Auch dieser Umweltrat tritt an, die Bundesregierung in der Ausgestaltung der Umweltpolitik wissenschaftlich zu beraten und deutlich zu machen, dass trotz aller bisher erzielten Erfolge der Umweltschutz auch weiterhin nicht vernachlässigt werden darf. Entsprechend ist es Ziel des Umweltrates, vor einem wissenschaftlichen Hintergrund Fehlentwicklungen in der Umweltpolitik unmittelbar kenntlich zu machen und etwaige neue Wege für eine zukunftsorientierte, am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ausgerichteten Umweltpolitik aufzuzeigen. Der Umweltrat wird dieses in seinen periodischen Umweltgutachten, in denen er neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in konkrete Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung umsetzt, dokumentieren. Dabei steht der Umweltrat stetig sowohl mit den führenden Forschungsinstitutionen, den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Verbänden, als auch mit den politischen Entscheidungsträgern in Kontakt.

Der Umweltrat erfährt seine Bestimmung und Zusammensetzung aus einem Einrichtungserlass:

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) wurde von der Bundesregierung durch den Einrichtungserlass des Bundesministers des Innern vom 28. Dezember 1971 (GMBl. 1972, Nr. 3, Seite 27) eingerichtet. Die Einrichtung des Umweltrates war ein Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1971. Im Frühjahr 1972 hat der Umweltrat sich erstmalig konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.

Nach Bildung eines Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahre 1986 (Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1986, BGBl. I, Seite 804) ging die fachliche Zuständigkeit für den Umweltrat an das neue Ministerium über. Die erforderlichen formalen Änderungen wurden im Erlass über die Einrichtung eines Rates von Sachverständigen für Umweltfragen bei dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. August 1990 (GMBl. 1990, Nr. 32, Seite 831f.) vorgenommen.

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen ist nur an den im Erlass begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. Dies bedeutet, dass er über die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen entscheidet und in der Bewertung der Umweltsituation sowie in seinen Empfehlungen an keine Vorgaben gebunden ist. Seine Mitglieder bilden sich ihr Urteil jeweils aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen.

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen. Um die Unabhängigkeit des Umweltrates zu gewährleisten, dürfen die Mitglieder nicht der Regierung oder dem Parlament des Bundes oder eines Landes angehören; sie dürfen auch nicht im Öffentlichen Dienst stehen, es sei denn als Hochschullehrer oder Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts; sie dürfen ferner nicht Vereinigungen der Wirtschaft, der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vertreten oder bei diesen beschäftigt sein. Wegen dieser Unvereinbarkeitsregelung und der geforderten fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sind die Mitglieder des Umweltrates überwiegend Hochschullehrer.

Der Umweltrat setzt sich mit Stand vom Juni 2000 folgendermaßen zusammen:

Professor Dr.-Ing. Max Dohmann
Institut für Siedlungswasserwirtschaft, Rheinisch-Westfälische Technische Universität Aachen
Professor Dohmann wird im Umweltrat den Bereich Ingenieurwissenschaften und Verfahrenstechnik abdecken. Dabei gilt es, die technischen Entwicklungspotentiale für einen noch effizienteren Umweltschutz aufzuzeigen und die Verknüpfung zwischen technischen, naturwissenschaftlichen und politik-/sozialwissenschaftlichen Fragestellungen herzustellen.

Professor Dr. med. Thomas Eikmann
Institut für Hygiene und Umweltmedizin, Universität Gießen
Professor Eikmann wird im Umweltrat für das Fachgebiet Umweltmedizin und Toxikologie verantwortlich zeichnen. Neben den klassischen toxikologischen Fragen beispielsweise bezüglich der Gefahrstoffe und Umweltchemikalien stehen ebenso umweltbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen, wie sie der Umweltrat bereits in seinem Sondergutachten Umwelt und Gesundheit von 1999 angesprochen hat, aber auch ökotoxikologische Fragestellungen auf der Liste zu bearbeitender Themen.

Professor Dr. rer. nat. Christina von Haaren
Institut für Landschaftspflege und Naturschutz, Universität Hannover
In seinen bisherigen Gutachten, insbesondere im Sondergutachten zur Landnutzung von 1996, hat der Umweltrat immer wieder auf die besondere Bedeutung raumordnerischer und planerischer Fragen bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Umweltpolitik hingewiesen. Frau Professor von Haaren wird im jetzt berufenen Umweltrat dieses Fachgebiet vertreten, darüber hinaus aber auch die Bereiche Naturhaushalt und Ökologie i.w.S. abdecken. Viele Aufgabenfelder der Ökologie müssen weiter konkretisiert und für die Umweltpolitikberatungnutzbar gemacht werden. Beispielsweise sind bei der Beschreibung komplexer Ökosysteme und -prozesse noch viele Fragen offen, die bei der Festlegung von Umweltqualitäts- und Umwelthandlungszielen und von Umweltindikatoren als Maßstäbe für die Situationsbeschreibung von Bedeutung sind.

Professor Dr. phil. Martin Jänicke
Forschungsstelle für Umweltpolitik, Freie Universität Berlin
Bei den Bestrebungen zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung ist die (umwelt¬)politische Analyse eine wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung einer nachhaltigen Umweltpolitik. Professor Jänicke wird im Umweltrat bei den politikwissenschaftlichen Fragestellungen federführend sein. Zudem spielt die Einbindung der nationalen Umweltpolitik in den europäischen Kontext ebenso eine wesentliche Rolle wie Vergleiche umweltpolitischer Entwicklungen im internationalen Kontext.

Professor Dr. jur. Gertrude Lübbe-Wolff
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität Bielefeld
Frau Professor Lübbe-Wolff wird im Umweltrat für die umweltrechtlichen Fragen zuständig sein. Wie bei keiner anderen Fachdisziplin sind rechtliche Fragen in allen Teilbereichen angesiedelt. Immer deutlicher werden dabei die teilweise erheblichen Probleme, die bei der Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht auftreten. Insbesondere dadurch, dass die Umsetzungsverantwortung in Deutschland meist bei den Bundesländern liegt, werden umweltrechtliche Fragestellungen nicht nur immer schwieriger, sondern auch immer komplexer. Nicht zuletzt die Frage der auch weiterhin zu diskutierenden Ausgestaltung eines allumfassenden Umweltgesetzbuches bleibt weiterhin auch eine Aufgabenstellung für den Umweltrat.

Professor Dr. rer. pol. Peter Michaelis
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre IV, Universität Augsburg
Nicht nur durch die Diskussion um die ökologische Steuerreform wird immer wieder deutlich, welche Rolle ökonomische Instrumente bei der Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen spielen. Gerade die Diskussion um die Liberalisierung verschiedener Märkte (s. u.a. Energiewirtschaft und Wasserwirtschaft) sowie um weitreichende Privatisierungsbestrebungen stellt für die weitere Ratsarbeit eine besondere Herausforderung dar. Professor Michaelis wird im Umweltrat für diese Fragestellungen zuständig sein und insgesamt die Themenfelder der Umweltökonomie abdecken.

Professor Dr. phil. Konrad Ott
Professur für Umweltethik / Praktische Philosophie, Universität Greifswald
Professor Ott vertritt schwerpunktmäßig die Angewandte Ethik. Diese Ausrichtung ist für seine zukünftige Ratsarbeit ganz wesentlich, da bei allen Vorschlägen für Maßnahmen zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung neben den ökologischen und ökonomischen Fragestellungen gleichermaßen soziale Aspekte in die Betrachtungen einbezogen werden müssen. Soweit aber ganz einschneidende Maßnahmen umweltpolitisch notwendig erscheinen, bedarf es einer breiten Erläuterung dieser, um bei den Betroffenen entsprechendes Verständnis zu erzielen und Auswege aus etwaigen sozialen Härten aufzuzeigen.

Insgesamt stellt der Umweltrat ein multidisziplinär zusammengesetztes, unabhängiges wissenschaftliches Gremium dar. Auch wenn die einzelnen Ratsmitglieder ausgewiesene Fachwissenschaftler in ihren jeweiligen Disziplinen sind, gilt es doch, in diesem Gremium die jeweiligen Grenzen dieser Fachgebiete zu überschreiten und komplexe Fragestellungen in ihrer Gesamtheit übergreifend anzugehen. Die Fragen, die nicht von den Ratsmitgliedern selbst oder vom wissenschaftlichen Mitarbeiterstab in der Geschäftsstelle beantwortet werden können, werden auch weiterhin als externe Gutachten an ausgewiesene Fachwissenschaftler vergeben. Auch damit wird die wissenschaftliche Diskussion um verschiedene Umweltprobleme breit angelegt vorangetrieben und in die wissenschaftliche Politikberatung eingebracht.

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