Sachverständigenrat für Umweltfragen

Umweltrat übergibt Ministerin Dr. Merkel Empfehlungen europäischer Umwelträte zu einer dauerhaft umweltgerechten Landnutzung

Datum 24.10.1996

Sofortiges Handeln ist nötig, um Europas Natur- und Kulturlandschaften zu erhalten / Deshalb: Gemeinsame Agrarpolitik reformieren und dauerhaft umweltgerechte Landnutzung konzipieren / Prinzipien der Nachhaltigkeit fest in Agrar- und Handelspolitik verankern / Hin zur Honorierung ökologischer Leistungen.

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen übergab der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Angela Merkel, am 24. Oktober 1996 in Wiesbaden die gemeinsame Erklärung der Europäischen Umwelträte zur Gestaltung einer umweltgerechten Landnutzung. Die Forderungen wurden bereits im September diesen Jahres in Brüssel der Umweltkommissarin und dem Agrarkommissar der EU überreicht. Die EU-Umwelträte – für den deutschen Umweltrat unterzeichnete der Vorsitzende Professor Eckard Rehbinder, Universität Frankfurt am Main – bekräftigen ihren Willen, sich bei ihren jeweiligen Regierungen nach Kräften für die Umsetzung der von ihnen erarbeiteten Empfehlungen einzusetzen. Diese beruhen in nicht unerheblichem Maße auf dem Sondergutachten "Konzepte einer dauerhaft umweltgerechten Nutzung ländlicher Räume", das der Umweltrat im März diesen Jahres der Bundesregierung übergeben hatte. Die wesentlichen Forderungen der europäischen Umwelträte lauten: Um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, müssen die Grundsätze umweltgerechter Entwicklung und das Vorsorgeprinzip fest in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU-Mitgliedstaaten sowie in der Politik der Welthandelsorganisation verankert werden. Um dies in Angriff zu nehmen, sollten die Regierungskonferenz über die Reform des EU-Vertragswerks (Maastricht II), die kommende Erweiterung der EU und die anstehenden Verhandlungen der Welthandelsorganisation über die Berücksichtigung des Umweltschutzes im GATT genutzt werden. Die Welthandelsorganisation wird aufgerufen:

  • die internationalen Verpflichtungen zur Erhaltung der Biodiversität in den
    multilateralen Handelsregeln zu berücksichtigen sowie
  • sicherzustellen, daß die Begrenztheit der Umweltpotentiale und -ressourcen und der Assimilationskapazität der Umweltsysteme Berücksichtigung findet.

Eine zukunftsfähige Landwirtschaftspolitik muß so gestaltet werden, daß Planbarkeit und Stabilität gewährleistet sind. Hierzu gehört unter anderem ein sinnvoller Einsatz der EU¬Finanzmittel. Die Förderung umweltbelastender Agrarproduktion muß abgebaut werden. Eine Förderung muß vielmehr an Umweltleistungen ausgerichtet werden. Ziel ist eine umweltgerechte Landbewirtschaftung und eine Honorierung ökologischer Leistungen. Schließlich fordern die Umwelträte auch die Formulierung gemeinsamer Umweltziele sowie die Entwicklung geeigneter Umweltindikatoren, anhand derer ein Fortschritt in Richtung auf dauerhaft umweltgerechte Landnutzung feststellbar ist. Hier machen die Umwelträte Forschungsbedarf geltend.

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