Sachverständigenrat für Umweltfragen

Verbandsklage wirksam und rechtskonform ausgestalten

Datum 10.10.2016

Bestimmungen zum Schutz von Natur und Umwelt werden häufig nicht rechtskonform vollzogen. Die Umwelt selbst kann gegen diese Rechtsverstöße keine Klage erheben. Auch Einzelpersonen können solche Gemeinwohlaspekte nur dann vor Gericht geltend machen, wenn sie in ihren eigenen Rechten verletzt sind. Diese Lücke schließt das Klagerecht für Umweltverbände. Die Verbandsklage dient daher dazu, die Durchsetzung des Umweltrechts zu verbessern. 

In der Vergangenheit wurde von europäischen und nationalen Gerichten mehrfach entschieden, dass die Bundesrepublik die Umweltverbandsklagerechte zu restriktiv gestaltet und damit gegen völker- und europarechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Gesetzgeber sollte bei der erneuten Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetzes endlich die Konformität mit dem geltenden Recht sicherstellen. 

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) begrüßt den vom Bundesumwelt­ministerium vorgelegten Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Neuregelung der Klagerechte von Umweltverbänden. In den nun folgenden Beratungen sollten die jetzt vorgesehenen Regelungen keinesfalls abgeschwächt werden. In einzelnen Punkten ist im Gegenteil eine Stärkung der Klagerechte notwendig, auch um völker- und europarechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. Der SRU hat dazu in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme Vorschläge gemacht.
 

Die Stellungnahme steht auf der Website des SRU zur Verfügung: www.umweltrat.de.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin, Tel.: +49 30 263696-0.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit nahezu 45 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und gesundheitswissenschaftlicher Perspektive. 

Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

Prof. Dr. Claudia Hornberg (Vorsitzende), Universität Bielefeld

Prof. Dr. Manfred Niekisch (stellv. Vorsitzender), Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt

Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Claudia Kemfert, Hertie School of Governance und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung

Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen

Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Technische Universität Berlin

 

Sachverständigenrat für Umweltfragen, Luisenstraße 46, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 263696-0
Internet: http://www.umweltrat.deE-Mail: info@umweltrat.de

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