Sachverständigenrat für Umweltfragen

Das Ziel im Auge behalten - Neues Sondergutachten des SRU zur Energiewende

Datum 27.11.2013

„Der Umbau der Energieversorgung muss energisch fortgesetzt werden“, mahnt der Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Professor Dr. Martin Faulstich, anlässlich der Vorstellung des Sondergutachtens „Den Strommarkt der Zukunft gestalten“. Die langfristigen Ziele zum Klimaschutz, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Energieeffizienz müssen Maßstab für die aktuellen Reformen bleiben.

Deutschland bekennt sich zur Reduktion der Treibhausgase um 80 – 95 % bis 2050, um seinen Beitrag zum internationalen Ziel leisten zu können, die globale Durchschnittstemperatur nicht um mehr als 2 °C ansteigen zu lassen. Das kann nur mit erneuerbaren Energien gelingen. Eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien ist umweltfreundlicher, kostengünstiger und sichert mehr Arbeitsplätze als die konventionelle Energieversorgung. Aus diesen Gründen sollten die erneuerbaren Energien weiter zügig ausgebaut werden. Bis 2030 ist ein Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von 60 – 70 % zu volkswirtschaftlichen Zusatzkosten von deutlich unter 10 Mrd. € im Jahr realisierbar, stellt der SRU auf der Basis verfügbarer Studien fest. Das sind weniger als 0,4 % des Bruttoinlandsprodukts und weniger als 1/6 der gesamten Energiekosten von Haushalten und Industrie. Eine Verlangsamung des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch Instrumente einer Mengensteuerung, wie Quoten, Ausbaudeckel oder Auktionsverfahren, ist nach Auffassung des SRU aktuell daher nicht sinnvoll.

In seinem Sondergutachten plädiert der SRU für mehr Kostenehrlichkeit. Der enge Fokus auf die EEG-Umlage überzeichnet die Kostenentwicklung und verstellt den Blick auf die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz der Energiewende. Energieintensive Industrien sind Gewinner der Energiewende, weil sie bisher von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit sind und zugleich einen deutlich niedrigeren Börsenpreis für Strom zahlen müssen. Dies muss bei der Debatte um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb stehender Industrien stärker berücksichtigt werden.

Gleichwohl ist der SRU der Ansicht, dass sich die erneuerbaren Energien noch stärker dem Markt stellen sollten. Er empfiehlt daher die Umstellung der Förderung auf eine obligatorische Direktvermarktung mit einer gleitenden Marktprämie. Die Höhe der Prämie sollte die Refinanzierung der Investitionen und ein kontinuierliches Wachstum der erneuerbaren Energien sichern.

Die konventionelle Stromversorgung muss sich den Erfordernissen der erneuerbaren Energien unterordnen. Ein hoher Anteil an Kohlekraftwerken ist mit der Energiewende nicht vereinbar. Flexible Gaskraftwerke sind für den Übergang zu einer Stromversorgung mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien unverzichtbar, während die aktuellen Überkapazitäten an Grundlastkraftwerken schrittweise abgebaut werden müssen.

Als wichtigste Einzelmaßnahme, um diesen Übergang zu unterstützen, empfiehlt der SRU daher einen erhöhten CO2-Preis durch anspruchsvollere europäische Klimaschutzziele für 2020 und 2030. Als Teil einer Zieltrias für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz sollte die Bundesregierung ein europäisches Klimaschutzziel von mindestens 45 % gegenüber 1990 anstreben, das durch Maßnahmen innerhalb der EU erreicht werden soll. Auch weitergehende nationale preisliche oder ordnungsrechtliche Maßnahmen werden erforderlich sein, um die konventionelle Stromversorgung im Übergang klimafreundlicher und flexibler zu gestalten.

Für einen stabilen Orientierungs- und Investitionsrahmen empfiehlt der SRU zudem ein nationales Klimaschutzgesetz mit Zielen für die nächsten Jahrzehnte. Die Energiewende erfordert zudem eine bessere Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ministerien sowie zwischen Bund, Ländern und der EU. Diese Zusammenarbeit sollte durch einen Staatsminister im Bundeskanzleramt koordiniert werden. Von einem Energieministerium rät der SRU ab, weil es diese Koordinationsleistung nicht erbringen kann.

 

Das Sondergutachten „Den Strommarkt der Zukunft gestalten“ kann unter www.umweltrat.de heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle des SRU bestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel: +49 30 263696-0.

Der SRU berät die Bundesregierung seit über 40 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.

Der Rat besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

Prof. Dr. Martin Faulstich (Vorsitzender), Technische Universität Clausthal

Prof. Dr. Karin Holm-Müller (stellv. Vorsitzende), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Prof. Dr. Harald Bradke, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe

Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Heidi Foth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Prof. Dr. Manfred Niekisch, Goethe-Universität und Zoologischer Garten Frankfurt

Prof. Dr. Miranda Schreurs, Freie Universität Berlin

 

 

 

 

Sachverständigenrat für Umweltfragen, Luisenstraße 46, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 263696-0, Fax: +49 30 263696-109

Internet: www.umweltrat.de  E-Mail: info@umweltrat.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK