Sachverständigenrat für Umweltfragen

Biokraftstoffe: SRU begrüßt Kurskorrektur der Bundesregierung

Datum 09.04.2008

In der schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 9. April 2008 schreibt der SRU:
„Der SRU hat im Juli 2007In der schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 9. April 2008 schreibt der SRU:
„Der SRU hat im Juli 2007 in seinem Sondergutachten „Klimaschutz durch Biomasse“ (Bundestagsdrucksache 16/6340 vom 14.08.2007) auf die Wachstumsgrenzen des Energiepflanzeneinsatzes und auf die Notwendigkeit einer klimapolitisch begründeten Neuausrichtung der Förderpolitik hingewiesen. Er hat dabei das Einfrieren der Biokraftstoffquote empfohlen. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass in der Bundesregierung der bisherige Fahrplan zum Ausbau der Agrokraftstoffe überdacht wird.“


Entsprechend sollte auch das Meseberg-Ziel revidiert werden, bis 2020 einen Klimaschutzbeitrag durch Biokraftstoffe von 10% zu erreichen. Dieses Ziel könnte zu einer Beimischung von Biokraftstoffen von weit über 20% führen. Dazu merkt der SRU kritisch an:


„Der Versuch einer klimaschutzpolitischen Qualifizierung der Agrokraftstoffpolitik ist zunächst begrüßenswert, in der hier vorliegenden praktischen Umsetzung aber missglückt. Die Umstellung bleibt einem segmentierten Förderansatz für Biomasse verhaftet und formuliert ausgerechnet für die klimapolitisch am wenigsten ertragreiche Verwendung ein Klimaziel (nicht aber für die anderen Verwendungen). Mittelfristig sollten alle energetischen Biomasseverwendungen im Hinblick auf ihren Klimaschutzbeitrag gleichermaßen gefördert werden. Der Ansatz der Bundesregierung ist riskant, weil die tatsächlich erreichbaren relativen Treibhausgasreduktionen im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen im Jahre 2020 noch nicht bekannt sein können. Je niedriger die relative Treibhausgasverminderung ist, desto höher muss die Beimischungsquote sein. Es ist nicht auszuschließen, dass sie über die angestrebten 20 Volumenprozent hinausgehen wird.“


Schriftliche Stellungnahme:

Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bundestagsdrucksache 16/8150 am 9. April 2008, Berlin
Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, SRU

Weitere Informationen erhalten sie bei Dr. Christian Hey, Tel:263696-0

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