In seiner Stellungnahme kommentiert der SRU die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD im November 2005 erzielten Vereinbarungen über eine Neujustierung der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich des Umweltschutzes. Der SRU hält den Vorschlag für lückenhaft, unsystematisch und in hohem Maße dafür anfällig, Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern herbeizuführen. Auf dieser Grundlage können die Ziele einer effektiven Umweltgesetzgebung und die Schaffung eines Umweltgesetzbuches nicht erreicht werden. Notwendig wäre eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht des Umweltschutzes „aus einem Guss“.