Grundsätzlich hält der SRU eine umweltorientierteren Ausgestaltung des Steuersystems für ein wichtiges Signal, um die Kosten der Umweltinanspruchnahme verursachergerecht anzulasten und Anreize zu deren Minderung zu setzen. Welche Umweltinanspruchnahme durch das Gesetz in erster Linie vermieden werden soll, geht aus der Zielsetzung allerdings nicht klar hervor.
Der Umweltrat geht davon aus, dass dieses Lenkungsziel in erster Linie dem Klimaschutz dienen soll. Der von der Bundesregierung gewählte Weg belastet den pauschalen Stromverbrauch, ohne nach unterschiedlich emissionsintensiver Stromerzeugung zu differenzieren. Aus ökonomischer Sicht muss der Steuersatz bei der pauschalen Stromsteuer wesentlich höher sein, um das gleiche Umweltziel zu erreichen.