Das Vorsorgeprinzip verlangt, dass Chancen und Risiken neuer Technologien strukturiert erfasst und abgewogen werden. In seinem Sondergutachten analysiert der SRU exemplarisch für den Bereich Nanomaterialien, in welchem Umfang hier das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommt, wo Defizite und Lücken bestehen und wie diese geschlossen werden können. Dabei stellt der SRU fest, dass es einerseits erhebliche Kenntnislücken gibt, andererseits bereits einzelne Hinweise vorliegen, die Anlass zur Besorgnis geben. Deshalb zielen die Handlungsempfehlungen des Sondergutachtens darauf ab, das Vorsorgeprinzip konsequent auf Nanomaterialien anzuwenden. Die bestehenden Regulierungslücken sollten geschlossen und es sollte eine verbesserte Balance zwischen Innovationsdynamik und erforderlichem Risikowissen geschaffen werden.