Der SRU schlägt in seinem Umweltgutachten 1994 vor, das Leitbild einer umweltgerechten Entwicklung als Bezugsrahmen für umweltpolitische Entscheidungen zu etablieren. Aus dem Leitbild soll ein sektorübergreifendes Handlungskonzept entwickelt werden, das der Umweltpolitik einen kohärenten Bezugsrahmen und eine langfristige Perspektive gibt. Als eine grundlegende Voraussetzung fordert der SRU die Festsetzung von konkreten Zielen. Diese sollten handlungsorientierte Darstellungen der angestrebten Umweltqualität sein und damit auch Obergrenzen für die zulässige Nutzung der Umwelt bestimmen. Dabei können nach Ansicht des SRU Umweltqualitätsziele wie Grenzwerte und Standards nur im Rahmen einer integrierten Betrachtung festgelegt werden, die die ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Abhängigkeiten und Wechselwirkungen berücksichtigen.