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Sachverständigenrat für Umweltfragen (Link zur Startseite)


Auftrag

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung mit dem Auftrag, die Umweltsituation und Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und deren Entwicklungstendenzen darzustellen und zu begutachten sowie umweltpolitische Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen.

Alle vier Jahre ist entsprechend dem Auftrag ein Gutachten zu erstellen und der Bundesregierung zu übergeben. Das Gutachten beschreibt und kommentiert aktuelle umweltpolitische Entwicklungen und behandelt vertieft zumeist einige Schwerpunkthemen. Darüber hinaus erarbeitet der SRU Sondergutachten, in denen spezielle Umweltprobleme ausgewählt und umfassend untersucht werden. Um die Bundesregierung zeitgerecht vor wichtigen umweltpolitischen Entscheidungen beraten zu können, formuliert der SRU in Stellungnahmen und Kommentaren zur Umweltpolitik Empfehlungen zu aktuellen Fragen der Umweltpolitik, wie zum Beispiel zu laufenden Gesetzesvorhaben.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen ist nur an den im Erlass begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. Dies bedeutet, dass er über die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen selbst entscheidet und in der Begutachtung der Umweltsituation und Umweltpolitik sowie in seinen Empfehlungen an keine Vorgaben gebunden ist.

Rechtliche Grundlagen

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wurde von der Bundesregierung durch den Einrichtungserlass des Bundesministers des Inneren vom 28. Dezember 1971 (GMBl. 1972, Nr. 3, Seite 27) eingerichtet. Die Einrichtung des SRU war Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1971. Im Frühjahr 1972 hat der SRU sich erstmalig konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.

Im Jahr 1990 wurde der Erlass durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geändert (GMBl. 1990, Nr. 32, Seite 831 f. vom 10. August 1990).

Im Jahr 2005 wurde der Erlass durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geändert . (GMBl. 2005, Nr. 31, Seite 662 f. vom 1. März 2005).

Mitgliedschaft und Arbeitsweise

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen setzt sich aus sieben Universitätsprofessorinnen und -professoren verschiedener Fachdisziplinen zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen. Die Zusammensetzung gewährleistet eine interdisziplinäre Arbeitsweise, insbesondere unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher, technischer, ökonomischer, rechtlicher und ethischer Gesichtspunkte.

Die Ratsmitglieder werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Zustimmung durch die Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen; Wiederberufung ist möglich. Die laufende Berufungsperiode endet im Juni des Jahres 2012.

Der SRU wird bei der Durchführung seiner Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt. Die fachliche und administrative Leitung der Geschäftsstelle obliegt dem Generalsekretär. In ihrer fachlichen Arbeit unterliegt die Geschäftsstelle nur den Weisungen des Rates. Die Dienstaufsicht wird vom Umweltbundesamt wahrgenommen. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin.


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© Sachverständigenrat für Umweltfragen - 2008