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Luftreinhaltung

Weiterhin Maßnahmen zur Senkung der Immissionsbelastung erforderlich

Vor allem in den Ballungsgebieten Deutschlands und Europas belasten nach wie vor zu hohe Konzentrationen an Feinstaub (PM2,5, PM10) und Stickstoffoxiden (NOx) die menschliche Gesundheit. Auch das bodennahe Ozon, das aus den Vorläuferstoffen NOx und NMVOC (flüchtige Kohlenwasserstoffe ohne Methan) gebildet wird, erreicht vielfach Konzentrationen, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen und Ökosysteme schädigen. Gleichzeitig führen die Einträge von Schwefeldioxid (SO2), NOx und Ammoniak (NH3) über den Luftpfad zur Versauerung und Eutrophierung von Ökosystemen in Deutschland und in Europa. Mit dieser Situation sind die EU-Mitgliedstaaten weit davon entfernt, das Ziel des 6. Umweltaktionsprogramms, eine Luftqualität zu erreichen, die zu keinen signifikanten schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt mehr führt, zu erfüllen.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission 2005 eine thematische Strategie zur Luftreinhaltung veröffentlicht, in der sie allerdings einen eher anspruchslosen Rahmen für die Begrenzung der Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe (NMVOC, NOx, SO2, PM2,5, NH3) bis 2020 gesetzt hat. Außerdem fehlen in der thematischen Strategie Vorschläge zu konkreten Maßnahmen, die es ermöglichen könnten, die Luftreinhalteziele zu erreichen. Auch die Anforderungen an die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der neuen Luftqualitätsrichtlinie sind im Vergleich mit der bisherigen Luftqualitätsrahmenrichtlinie teilweise abgeschwächt worden. Zu begrüßen ist allerdings die Einführung eines Immissionsgrenzwertes für die besonders gesundheitsrelevanten Feinstäube PM2,5.

In Deutschland müssen vor allem die Emissionen aus dem Verkehr, aus der Landwirtschaft sowie aus Verbrennungs- und Feuerungsanlagen weiter gemindert werden. Um die Luftbelastungen in den städtischen Ballungsgebieten zu mindern, sind für viele deutsche Städte Luftreinhalte- und Aktionspläne aufgestellt worden. Dort sind die Emissionen des Straßenverkehrs eine der wichtigsten Ursachen für die Überschreitungen der NO2- und Feinstaubgrenzwerte. Einzelne Minderungsmaßnahmen im Verkehrssektor allein werden jedoch nicht ausreichen, um die Immissionsgrenzwerte für NO2 und PM10 zu unterschreiten. Notwendig ist in jedem Fall ein koordiniertes Maßnahmenbündel. Die Wirksamkeit von Umweltzonen kann gesteigert werden, wenn diese durch Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes (Fußwege, Fahrradwege, ÖPNV) begleitet werden. Außerdem sind Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung notwendig. Hierzu empfiehlt sich die Einführung einer integrierten kommunalen Gesamtverkehrsplanung.

Die Anstrengungen der Städte und Gemeinden, die Immissionsbelastungen vor Ort zu mindern, müssen aber durch bundes- und EU-weite quellenbezogene Emissionsreduktionen, die zur Reduktion der Hintergrundbelastung in den Überschreitungsgebieten beitragen, unterstützt werden. Entscheidend hierfür sind strenge Emissionsgrenzwerte für die maßgeblichen Emittentengruppen des Kraftfahrzeugverkehrs, des Schiffsverkehrs, der Feuerungs- und sonstigen Industrieanlagen sowie der Landwirtschaft. Nur durch das Zusammenwirken anspruchsvoller Maßnahmen auf den kommunalen, nationalen und europäischen Ebenen kann es gelingen, die Immissionsbelastungen deutlich zu senken.

Weiterführende Literatur:

Umweltgutachten 2008 "Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels": Kapitel 4
Sondergutachten "Umwelt und Straßenverkehr" 2005
Stellungnahme "Feinstaub durch Straßenverkehr" 2005


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