Lärmschutz

Quelle: © BMU / Christoph Edelhoff
Trotz vielfältiger Bemühungen, die Bevölkerung vor übermäßigem Lärm zu schützen, leidet die Bevölkerung weiterhin unter einer hohen Lärmbelastung. Verschiedene Erhebungen deuten darauf hin, dass in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Emissionen aus den relevanten Lärmquellen wenn überhaupt nur eine geringe Entlastung erreicht werden konnte. In Umfragen wird weiterhin der Straßenverkehr an erster Stelle in Bezug auf störende Lärmquellen genannt, gefolgt von Nachbarschaftslärm und dem Fluglärm. Von der Lärmbelästigung sind insbesondere Menschen betroffen, die in dicht besiedelten Gebieten wohnen.
Es ist unbestritten, dass akute und chronische Lärmbelastungen zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit führen können, auch wenn der Schallpegel unterhalb der Schwelle für Gehörschäden liegt. Bereits 1999 hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen betont, dass Lärm als Stressor wirkt und damit die Ausbildung von Erkrankungen begünstigt, die durch Stress verursacht werden. Dies sind vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Diese aktuellen Entwicklungen der Lärmwirkungsforschung und die inzwischen vorliegenden Ergebnisse aus Lärmkartierungen bestätigen, dass eine deutliche Reduzierung des Lärms aus allen relevanten Quellen erforderlich ist. Die Lärmminderungspolitik sollte darauf gerichtet sein, dass die Lärmbelastung in Wohngebieten tagsüber kurzfristig 65 dB(A) außen und nachts 55 dB(A) außen nicht übersteigt. Auf mittelfristige Sicht ist ein Präventionswert von jedenfalls tagsüber 62 dB(A) und nachts 52 dB(A) anzustreben. Geht man von einem erhöhten Herzinfarktrisiko bereits ab einer Dauerschallbelastung von 60 dB(A) aus, so ist dieser mittelfristig zu erreichende Zielwert jedoch entsprechend zu senken. Langfristig sollten für Wohngebiete Tageslärmpegel von 55 dB(A) und Nachtwerte von 45 dB(A) möglichst nicht überschritten werden.
Es ist daher notwendig, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastungssituation der Betroffenen zu mindern. Dabei soll der aktive Lärmschutz Vorrang vor dem passiven Lärmschutz haben. Geeignete Maßnahmen sind unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr, eingeschränkte LKW-Fahrverbote, verkehrsberuhigende Maßnahmen und Nachtflugbeschränkungen.
Aktuelle Handlungsschwerpunkte der Lärmpolitik sind der Fluglärm und die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie:
Durch die Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSchG) konnten in wesentlichen Bereichen Verbesserungen des Schutzes vor Fluglärm erreicht werden. Diese gehen maßgeblich auf die Herabsetzung der Grenzwerte für die Festsetzung der Schutzzonen und auf die Einführung einer Nacht-Schutzzone zurück. Unbefriedigend sind die möglichen Ausnahmen insbesondere im Hinblick auf Bebauungsverbote in der Nähe von Flughäfen. Problematisch für den Lärmschutz der Anwohner von Flughäfen ist zudem die seit vielen Jahrzehnten fehlende gesetzliche Konkretisierung materieller Lärmschutzstandards. Nach wie vor ist daher eine Luftverkehrslärmschutzverordnung nach dem Vorbild der 16. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) mit strikt verbindlichen Immissionsgrenzwerten für Fluglärm dringend erforderlich. Zudem hat die Zahl der Flugplätze in Deutschland in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen.
Die Lärmminderungsplanung wurde in Deutschland in Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EU neu gestaltet. Die neuen Bestimmungen sind darauf gerichtet, im Rahmen einer lärmquellenübergreifenden Schutzstrategie schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern. Dafür gibt es ein zweistufiges Instrumentarium, das zeitlich gestaffelt umzusetzen ist: Den ersten Schritt bilden strategische Lärmkartierungen, mit denen die aktuelle Lärmbelastung festgestellt wird. Im zweiten Schritt werden auf dieser Basis die Lärmaktionspläne angenommen, die konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung definieren. Die bisherigen Bemühungen der Planungsträger lassen allerdings viele Wünsche offen, sowohl hinsichtlich überzeugender, auch die Summationsproblematik der verschiedenen Umgebungslärmquellen in den Blick nehmender Zielsetzungen, wie auch hinsichtlich des Einsatzes wirksamer Maßnahmenbündel. Obwohl die Umsetzung einer anspruchsvollen gemeindlichen Lärmminderungsplanung die Lärmsituation deutlich verbessern kann, darf allerdings nicht verkannt werden, dass aufgrund der inhärenten Grenzen dieses Instrumentes weitere flankierende Maßnahmen insbesondere zur technischen Lärmminderung an der Quelle erforderlich sind.
Weiterführende Literatur:
Umweltgutachten 2008 "Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels": Kap. 9
Umweltgutachten 2002 "Für eine neue Vorreiterrolle", darin Abschn. 3.2.2.2
Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit"
