Fischerei
Reformen scheitern weiterhin am fehlenden politischen Willen

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Die Fischerei gehört zu den maritimen Wirtschaftssektoren, die direkt auf die biologischen Ressourcen der Meere zugreifen. Die drei zentralen Umweltprobleme, die durch diesen Wirtschaftszweig verursacht werden, sind die Überfischung der Bestände, der Beifang von Nicht-Zielarten und Jungfischen sowie die Schädigung der Lebensräume durch die Fischereiaktivitäten – beispielsweise die Zerstörung der Bodenfauna und -flora durch Grundschleppnetze.
Ein zentraler Grund, warum es bisher nicht gelungen ist, die europäische Fischerei in nachhaltige Bahnen zu lenken, ist eine immer noch durch kurzfristig sozioökonomische und interessendominierte Politikausrichtung. Eine Abkehr von dieser Politik ist trotz zahlreicher warnender Hinweise und verschiedener Initiativen für einen Richtungswechsel nicht erkennbar.
Die bestehenden Defizite in der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind insbesondere deshalb unverständlich, da mit dem bestehenden Missmanagementsystem nicht nur Umweltschäden verursacht, sondern auch Arbeitsplätze vernichtet und die langfristige Nutzung dieser überaus wertvollen natürlichen Ressourcen gefährdet wird. Nachhaltig bewirtschaftete Bestände können höhere Erträge erbringen als dies mit heruntergewirtschafteten Beständen der Fall ist. Derzeit ist es offen, ob sich die bedrohten Fischbestände, selbst nach einer vollständigen Beendigung der Fischerei, in kurzer Zeit erholen würden. Faktoren, die gegen eine schnelle Erholung sprechen, sind die Besetzung der frei gewordenen ökologischen Nischen durch andere Arten oder auch die klimatischen Veränderungen.
Es bedarf dringend eines Managementkonzeptes für die europäische Fischerei, mit dem es gelingt, dass die Fischer den Zustand der Bestände in stärkerem Maße in ihr wirtschaftliches Kalkül einbeziehen. Vielversprechend, um dieses Ziel zu erreichen, ist die flexiblere Ausgestaltung der Fangrechte in Form von exklusiven räumlichen Verfügungsrechten (TURFs = territorial user rights in fisheries) oder handelbaren Fischereiquoten (ITQs = individual tranferable quotas). Notwendig ist auf jeden Fall eine europaweite Harmonisierung des Quotenmanagementsystems. Auch für die genannten Regulierungsalternativen ist eine Fangmengenfestsetzung unbedingt notwendig, dies aber, im Gegensatz zur bisherigen Praxis, ausschließlich auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen, die biologische und ökonomische Parameter berücksichtigen sollten. Da es aufgrund der hohen natürlichen Variabilität nicht möglich ist, sichere Aussagen über die Bestandsentwicklung zu treffen, muss der Vorsorgeansatz hierbei sehr ernst genommen werden.
Die illegale Fischerei trägt ebenfalls zur Ausbeutung der Bestände bei. Noch immer werden große Mengen illegal gefangener Fische, die auch aus europäischen Gewässern stammen, in Häfen der Gemeinschaft angelandet.
Die Umsetzung eines generellen Rückwurfverbotes ist eine weitere wichtige Maßnahme zum Schutz der Fischbestände und der unmittelbar von der Fischerei betroffenen Nicht-Zielarten. Ein Rückwurfverbot besagt nichts anderes, als dass die Fischer verpflichtet werden, ihren gesamten Fang, einschließlich des nicht oder wenig lukrativen Anteils des Fangs, anzulanden. Damit wird ein stärkerer Anreiz gesetzt, die Fangpraxis und -technik zu optimieren, um die Menge an unerwünschter Biomasse im Netz, wie Jungfische und Nicht-Zielarten, zu minimieren.
Des Weiteren sind in der Fischerei Maßnahmen erforderlich, die die mittelbar betroffenen Arten und Lebensräume schützen. Dabei hat die Schaffung eines Schutzgebietsnetzes, wie es unter anderem die FFH- und die Vogelschutz-RL vorsehen, in dem die Fischerei stark eingeschränkt oder ganz verboten wird, eine besondere Bedeutung.
Weiterführende Literatur:
Umweltgutachten 2008 "Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels": Kap. 7.5
Umweltgutachten 2002 "Für eine neue Vorreiterrolle": Abschn. 7.2.2.2
Sondergutachten 2004 Meeresschutz
