Navigation und Service

Sachverständigenrat für Umweltfragen (Link zur Startseite)


Gewässerschutz

Zentrale Herausforderungen: diffuse Nährstoffeinträge und Verbauung der Gewässer

Die Wasserqualität der deutschen Oberflächengewässer hat sich in den letzten Jahren zunehmend verbessert. Zurückgegangen sind insbesondere die Schad- und Nährstoffemissionen aus Punktquellen. Kommunale Kläranlagen haben sich auf einem sehr hohen Qualitätsniveau stabilisiert und hinsichtlich der Stickstoffelimination sogar noch weiter verbessert. Dagegen gelang es nicht, die Nährstoffeinträge aus diffusen Quellen in gleicher Weise zu reduzieren. So sind die Stoffeinträge aus der Landwirtschaft mittlerweile das Hauptproblem für die Wasserqualität nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa geworden. Neben den diffusen Stoffeinträgen stellt die Verbesserung der Gewässermorphologie und dabei vor allem die Durchgängigkeit der Gewässer die zweite große Herausforderung im Gewässerschutz dar.

Zentrales Instrument für die Lösung der genannten Umweltprobleme ist die im Jahr 2000 verabschiedete und in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG). Mit ihr ist ein integrierter Ansatz im Gewässerschutz verbunden. Neu ist, dass in Zukunft die Bewirtschaftung der Gewässer grenzübergreifend in Flussgebietseinheiten zu erfolgen hat. Die Gewässer sollen dabei ganzheitlich betrachtet werden, auch aus ökologischer Sicht. Dies erfordert eine stärkere Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten. Primäres Ziel der WRRL ist die Erreichung eines guten Zustands in allen Grundwasserkörpern und in allen Oberflächengewässern (einschließlich der Küstengewässer bis zu einer Seemeile entfernt von der Küste) bis zum Jahr 2015. Zusätzlich wird ein guter chemischer Zustand in den Küstengewässern innerhalb der 12-Seemeilenzone angestrebt. Die Richtlinie legt außerdem fest, dass die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Beiträge für Wasserdienstleistungen das Prinzip der Kostendeckung unter Einbeziehung der Umwelt- und Ressourcenkosten und das Verursacherprinzip berücksichtigen müssen.

Die Erstellung einer Bestandsaufnahme der betroffenen Wasserköper und die Etablierung der  Monitoringprogramme als ein Teil der Umsetzung der WRRL sind bereits abgeschlossen. Bis Ende 2009 müssen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden.

Die größten Herausforderungen sind die Festlegung von Maßnahmen zur Minderung der diffusen Stoffeinträge (insb. Nährstoffe) und die Renaturierung der Gewässermorphologie. Hierfür empfiehlt sich eine Einbeziehung aller Akteure auf der Ebene der Teilflussgebietseinheiten. Die vielfältigen ökologischen und funktionalen Verflechtungen in Flusseinzugsgebieten machen ein integriertes Landschaftsmanagement in besonderem Maße notwendig, um die Ziele im Gewässerschutz zu erreichen. Die Analyse des Standes der Planung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in den Bundesländern weist darauf hin, dass in der ersten Phase im Wesentlichen bereits früher begonnene oder geplante Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Neue Maßnahmen werden eher vereinzelt geplant. Insbesondere kommen Maßnahmen zur Nitratreduktion in der Fläche bisher noch zu kurz. Aber auch Veränderungen der Gewässermorphologie treffen auf besondere Schwierigkeiten, da es nicht immer einfach ist, die benötigten Flächen bereitzustellen.

Das kürzlich verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) führt im Bereich der Wasserwirtschaft weitgehend zu bundeseinheitlichen Regelungen. Die im Vergleich zum WHG a. F. deutlich erweiterten Regelungen zur Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer erleichtern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele der WRRL. Vereinzelt sind jedoch noch konkretere Regelungen sowie nicht so weitreichende Ermessensspielräume der Vollzugsbehörden wünschenswert. Teile des neuen WHG sind wegen ihres Stoff- und Anlagenbezuges von den Abweichungsbefugnissen der Bundesländer ausgenommen.

Weiterführende Literatur:

Umweltgutachten 2008 "Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels": Kap. 7

 


Diese Seite:

© Sachverständigenrat für Umweltfragen - 2008